Das Amtsgericht Bremen (9 C 0010/17) hat eine Bemerkenswerte Entscheidung getroffen, die ein beachtlichen Schadensersatzrisiko auf eBay in den Raum stellt und die inhaltlich auch durchaus vertretbar ist: Mit dem AG Bremen haftet der Verkäufer für die Richtigkeit der Produktbeschreibung und schuldet bei vorzeitigem Abbruch einer Internetauktion Schadensersatz, wenn er hinsichtlich des Abbruchgrundes – hier … Versehentlich falsche Artikelbeschreibung bei eBay: Schadensersatz bei vorzeitiger Beendigung des Angebots weiterlesen